Fragen zum Prüfungsverfahren für Portale
- Wie lange dauert die Prüfung unseres Portals durch das EHI?
- Wie sieht der Prüfbericht aus?
- Wie lange haben wir Zeit, erforderliche Nachbesserungen umzusetzen?
- Kostet die Nachprüfung (also die Prüfung nach unseren Nachbesserungen) erneut Gebühren?
- Wie binden wir das Logo ein, nachdem wir die Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben?
- Was ist der nächste Schritt nach der erfolgreichen Prüfung des Portals, also der Stufe 1?
- Was müssen die einzelnen Händler in unserem Portal tun, um ihrerseits das Logo innerhalb ihres Shops auf Ihrem Portal zu erhalten?
- Was kostet es unsere Händler, wenn sie das Logo für Ihren Shop in unserem Portal erhalten wollen?
- Wann findet die jährliche Nachprüfung statt?
- Wird uns das Siegel entzogen, wenn die jährliche Nachprüfung Nachbesserungsbedarf ergibt?
- Schützt die Prüfung durch das EHI vor Abmahnungen?
- Leistet das EHI im Rahmen der Prüfung Rechtsberatung?
Wie lange dauert die Prüfung unseres Portals durch das EHI?
In der Regel senden wir Ihnen innerhalb von 1 bis 2 Wochen nach Ihrer Anmeldung den Prüfbericht. Danach haben Sie die Gelegenheit, eventuell erforderliche Nachbesserungen vorzunehmen. Wenn Sie das erledigt haben, führen wir die Abschlusskontrolle durch. Auch das geschieht innerhalb weniger Tage. Wie lange das ganze Verfahren dauert, hängt also primär davon ab, wieviel Zeit Sie für die Nachbesserungen benötigen. Bei sehr guten Ausgangsbedingungen kann das Prüfverfahren bis hin zur Siegelvergabe in 3 Wochen durchlaufen werden.
Wie sieht der Prüfbericht aus?
Der Prüfbericht ist eine sehr detaillierte Checkliste, die Ihnen sehr präzise zeigt, (1) was insgesamt geprüft wurde, (2) welche Kriterien bereits erfüllt sind, (3) welche noch nicht erfüllt sind und (4) was wir Ihnen vorschlagen, um die Mängel zu beseitigen. Wenn wir solchen Nachbesserungsbedarf feststellen, erfahren Sie ganz genau, welchen Textbaustein oder welche Funktionalität wir Ihnen an einer bestimmten Stelle im Shopsystem Ihres Portals empfehlen.
Wie lange haben wir Zeit, erforderliche Nachbesserungen umzusetzen?
Grundsätzlich planen wir eine vierwöchige Bearbeitungszeit für Nachbesserungen ein. Natürlich sind wir flexibel, wenn Sie mehr Zeit benötigen.
Kostet die Nachprüfung (also die Prüfung nach unseren Nachbesserungen) erneut Gebühren?
Nein. Die Kosten der Nachprüfung sind bereits in der jährlichen Gebühr enthalten, darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten.
Wie binden wir das Logo ein, nachdem wir die Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben?
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung senden wir Ihnen alle Informationen zur Logoeinbindung (Bilddateien, Code usw.), Datenpflege sowie zur Nutzung unseres Beschwerdemanagements zu.
Was ist der nächste Schritt nach der erfolgreichen Prüfung des Portals, also der Stufe 1?
Nachdem wir Ihnen das Quality Partner Siegel für Ihr Portal verliehen haben, können Sie in Stufe 2 Ihren Kunden, den angeschlossenen Händlern, die Zertifizierung des jeweiligen Shops innerhalb Ihres Portals anbieten. Dabei unterstützen wir Sie mit allen nötigen Unterlagen.
Was müssen die einzelnen Händler in unserem Portal tun, um ihrerseits das Logo innerhalb ihres Shops auf Ihrem Portal zu erhalten?
Nach der Auszeichung des Portals (Stufe 1) muss der einzelne Händler sich selbst vertraglich verpflichten, die weitergehenden EHI-Kriterien für Shops in Portalen einzuhalten. Erst danach ist ein Händler berechtigt, als Premium Partner aufzutreten, sprich das Logo anzuzeigen. Typischerweise wird die Anzeige des Logos vom Portalbetreiber gesteuert.
Was kostet es unsere Händler, wenn sie das Logo für Ihren Shop in unserem Portal erhalten wollen?
Die Höhe der vom Händler zu zahlenden Nutzungsgebühr für das Logo und die damit verbundenen Funktionalitäten ist an die Höhe seiner monatlichen Teilnahmegebühren für das Portal gekoppelt. Grundsätzlich liegt die Gebühr im 2-stelligen Prozentbereich.
Den Vertrieb des Logos an Ihre Händler übernehmen Sie selbst. Mit der Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung und Zahlung der Logo-Nutzungsgebühr an Sie als Betreiber der Shoppingplattform, erhält der einzelne Händler das Recht, das Logo bei seinen Produkten auf Ihrer Site anzuzeigen.
Wann findet die jährliche Nachprüfung statt?
Die Nachprüfung findet aus gutem Grund an keinem stichtagsbezogenem Datum statt. Sie erfolgt jedoch meist quartalsbezogen zum Datum Ihrer Zertifizierung.
Wird uns das Siegel entzogen, wenn die jährliche Nachprüfung Nachbesserungsbedarf ergibt?
Nein. Wie bei der Erstprüfung haben Sie natürlich die Gelegenheit, die beanstandeten Prüfpunkte nachzubessern. In der Regel ergibt es sich automatisch, dass eine zeitnahe Umsetzung ganz in Ihrem eigenen Interesse ist.
Schützt die Prüfung durch das EHI vor Abmahnungen?
Durch unsere intensive Prüfung sowie die jährliche Nachprüfung sind Sie vor vielen typischen Abmahnungsfallen sicher. Eine hunderprozentige Sicherheit vor Abmahungen kann es aber nie geben. Selbst die großen Versanhandelshäuser erhalten Abmahnungen.
Leistet das EHI im Rahmen der Prüfung Rechtsberatung?
Nein. Den Gang zum Anwalt DARF das Prüfverfahren eines Gütesiegelanbieters nicht ersetzen. Im Prüfungsverfahren erhalten Sie von uns allgemeine praxisbewährte Orientierungshilfen nach neuesten Erkenntnisstand. Im Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ist klar geregelt: Eine Rechtsberatung darf grundsätzlich nur von Rechtsanwälten geleistet werden.
