Text: Online einkaufen mit Vertrauen

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Deutschlands größter Partnerschaft von Wirtschaft und Politik

Unser Partner






Verfahren - so einfach geht das

1
Anmelden

Sie fordern unverbindlich die Unterlagen an. Diese schicken Sie uns unterschrieben zurück.
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2
Prüfung

Wenige Tage später prüfen wir Ihren Shop und senden Ihnen den detaillierten Prüfbericht zu.
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3
Optimierung

Sie haben Zeit die Nachbesserungen umzusetzen. Wir stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.
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4
Siegelvergabe

Fertig - bei erfolg-
reicher Endkontrolle verleihen wir Ihnen das Siegel.
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Kosten

Der Preis für das komplette Zertifizierungspaket beträgt pro Monat 62,50 EUR bzw. 750,00 EUR pro Jahr. Das ist alles: keine Setupgebühr, keine Versicherungsgebühr, Nachprüfungsgebühr oder ähnliches. Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend der Vertragslaufzeit einmal pro Jahr.

Der Preis ist ganz bewusst nicht nach Umsatzklassen gestaffelt, denn davon hängt der Prüfungsaufwand nicht ab. Der Online-Shop eines großen erfolgreichen Unternehmens kann sehr einfach und kompakt aufgebaut sein. Anderseits kann ein sehr kleiner Händler im unglücklichen Fall einen sehr komplizierten umfangreichen Shop betreiben.



Fragen zum Prüfungsverfahren

Wie lange dauert die Prüfung unseres Shops durch das EHI?

In der Regel senden wir Ihnen innerhalb von 1 bis 2 Wochen nach Ihrer Anmeldung den Prüfbericht. Danach haben Sie die Gelegenheit, eventuell erforderliche Nachbesserungen vorzunehmen. Wenn Sie das erledigt haben, führen wir die Abschlusskontrolle durch. Auch das geschieht innerhalb weniger Tage. Wie lange das ganze Verfahren dauert, hängt also primär davon ab, wieviel Zeit Sie für die Nachbesserungen benötigen. Bei sehr guten Ausgangsbedingungen kann das Prüfverfahren bis hin zur Siegelvergabe in 3 Wochen durchlaufen werden.

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Wie sieht der Prüfbericht aus?

Der Prüfbericht ist eine sehr detaillierte Checkliste, die Ihnen sehr präzise zeigt, (1) was insgesamt geprüft wurde, (2) welche Kriterien bereits erfüllt sind, (3) welche noch nicht erfüllt sind und (4) was wir Ihnen vorschlagen, um die Mängel zu beseitigen. Wenn wir solchen Nachbesserungsbedarf feststellen, erfahren Sie ganz genau, welchen Textbaustein oder welche Funktionalität wir Ihnen an einer bestimmten Stelle im Shop empfehlen.

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Wie lange haben wir Zeit, erforderliche Nachbesserungen umzusetzen?

Grundsätzlich planen wir eine vierwöchige Bearbeitungszeit für Nachbesserungen ein. Natürlich sind wir flexibel, wenn Sie mehr Zeit benötigen.

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Kostet die Nachprüfung (also die Prüfung nach unseren Nachbesserungen) erneut Gebühren?

Nein. Die Kosten der Nachprüfung sind bereits in der jährlichen Gebühr enthalten, darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten.

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Wie binden wir das Logo ein, nachdem wir die Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben?

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung senden wir Ihnen alle Informationen zur Logoeinbindung (Bilddateien, Code usw.), Datenpflege sowie zur Nutzung unseres Beschwerdemanagements zu.

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Wann findet die jährliche Nachprüfung statt?

Die Nachprüfung findet aus gutem Grund an keinem stichtagsbezogenem Datum statt. Sie erfolgt jedoch meist quartalsbezogen zum Datum Ihrer Zertifizierung.

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Wird uns das Siegel entzogen, wenn die jährliche Nachprüfung Nachbesserungsbedarf ergibt?

Nein. Wie bei der Erstprüfung haben Sie natürlich die Gelegenheit, die beanstandeten Prüfpunkte nachzubessern. In der Regel ergibt es sich automatisch, dass eine zeitnahe Umsetzung ganz in Ihrem eigenen Interesse ist.

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Schützt die Prüfung durch das EHI vor Abmahnungen?

Durch unsere intensive Prüfung sowie die jährliche Nachprüfung sind Sie vor einer ganzen Reihe typischer Abmahnungsfallen sicher. Eine hunderprozentige Sicherheit vor Abmahungen kann es aber nie geben. Selbst die großen Versanhandelshäuser erhalten Abmahnungen.

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Leistet das EHI im Rahmen der Prüfung Rechtsberatung?

Nein. Den Gang zum Anwalt DARF das Prüfverfahren eines Gütesiegelanbieters nicht ersetzen. Im Prüfungsverfahren erhalten Sie von uns allgemeine praxisbewährte Orientierungshilfen nach neuesten Erkenntnisstand. Im Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ist klar geregelt: Eine Rechtsberatung darf grundsätzlich nur von Rechtsanwälten geleistet werden.

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