IT-Recht Kanzlei
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Die Münchener IT-Recht Kanzlei bietet Unternehmen Schutzpakete an, die ein rechtssicheres Vertreiben von Waren und Dienstleistungen ermöglichen. Dabei übernimmt die IT-Recht Kanzlei die individuelle anwaltliche Überprüfung gewerblicher Internetpräsenzen (z.B. eigene Online-Shops, Präsenzen auf diversen Portalen wie etwa eBay, Amazon, Yatego, MeinPaket, DaWanda, Hood, ZVAB etc.), die weit über die bloße Bereitstellung rechtlicher Standardtexte hinausgeht.
Warum ein Rechtscheck durch die IT-Recht Kanzlei?
1. Herausragende Praxiserfahrung: Die Rechtsanwälte der IT-Recht Kanzlei haben in den vergangenen Jahren über 1600 Online-Unternehmen individuell rechtlich betreut. Dabei wurden sie mit einer Vielzahl rechtlicher Probleme im Bereich des E-Commerce konfrontiert, aus denen sich inzwischen ein beachtlicher Erfahrungsschatz speist (zur Veranschaulichung vgl. http://it-recht-kanzlei.de/abmahnung-ebay.html).
2. Auf Wunsch auch Rechtscheck mit dem IT-Dienstleister Ihres Vertrauens! Sie sind Online-Händler und haben keine Zeit, sich um die Rechtssicherheit Ihres Online-Shops zu kümmern, sondern möchten nur die groben Richtungsentscheidungen vorgeben? Dann nennen Sie uns doch einfach die Kontaktdaten Ihres IT-Dienstleisters. Gerne sorgen wir mit ihm gemeinsam für die rechtliche und technische Umsetzung der Rechtssicherheit Ihres Online-Shops.
3. Flexibilität - Rechtssicherheit darf nicht in Rechtskorsett ausarten! Ziel eines Rechtschecks muss es zwar sein, dass der Online-Händler sich im Ergebnis an die strengen rechtlichen Vorgaben hält, die der Gesetzgeber ihm konkret abverlangt. Oftmals lässt sich dieses Ziel aber mit unterschiedlichen Mitteln erreichen, von denen einige den Händler stärker in seiner unternehmerischen Freiheit beeinträchtigen, als andere. Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie als Händler so zu beraten, dass Sie die gesetzgeberischen Vorgaben mit den für Sie am wenigsten einschneidenden Mitteln erreichen können. Wir sorgen sogar dafür, dass Sie sich durch Werbung in rechtskonformer Weise von Ihren Mitbewerbern absetzen können. Nutzen Sie das Know-How und die Kreativität der IT-Recht Kanzlei und lassen Sie sich eingehend beraten. Unser Praxiswissen wird Sie überzeugen!
4. Der Update-Service – das „Rundum-Sorglos-Paket“ für eine dauerhafte rechtliche Absicherung! Mit dem Update-Service sorgen Sie dafür, dass Ihre gewerbliche Internetpräsenz nicht nur kurzfristig, sondern dauerhaft rechtssicher bleibt. Immer wieder kann es vorkommen, dass sich die rechtlichen Grundvoraussetzungen für den E-Commerce nach Abschluss eines Rechtschecks ändern und eine Anpassung Ihrer Rechtstexte erforderlich machen. Dies kann etwa auf eine Gesetzesänderung oder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland, immer häufiger aber auch auf eine Änderung der Gesetzgebung innerhalb der Europäischen Union zurückzuführen sein. Auch darf man im Hinblick auf den im deutschen Wettbewerbsrecht immer noch geltenden so genannten fliegenden Gerichtsstand die Rechtsprechung deutscher Land- und Oberlandesgerichte nicht außer Acht lassen. Gerade im Bereich des E-Commerce entwickelt sich die Rechtsprechung in Deutschland aufgrund neuer Problemstellungen stetig weiter und erfordert ein gehöriges Maß an Aufmerksamkeit.
Die IT-Recht Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese rechtlichen Entwicklungen ständig im Auge zu behalten und in ihren Beratungsleistungen entsprechend umzusetzen. Hierzu kann die IT-Recht Kanzlei auf ein gut ausgebautes Netzwerk an Informationsquellen aus dem Bereich E-Commerce zurückgreifen.
Kontakt:
IT-Recht Kanzlei
Herr Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Fußbergstr. 1
82131 Gauting
Tel: +49-89/13014330
keller(at)it-recht-kanzlei.de
www.it-recht-kanzlei.de






